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4. Welche Corona-Maßnahmen müssen Betriebe jetzt ergreifen? Wichtige Tipps zu Corona-Schnelltests und Co. von Betriebsarzt Dr. Rainer Luick
Stand des Interviews: 31.03.2020; aktualisierte, angepasste Fassung vom 01.11.2020
Im Interview gibt Betriebsarzt und Gesellschafter des Gesundheitsdienstleisters MEDISinn Dr. Rainer Luick Unternehmen Handlungsempfehlungen für Betriebe in der Coronakrise.
Welche besonderen Herausforderungen müssen Unternehmen in der Corona-Krise meistern?
„Das größte Problem ist, dass niemand weiß, wie lange die Krise dauern wird. Die Dauer der Ausgangsbeschränkungen hat extreme wirtschaftliche Auswirkungen. Viele Firmen, für die ich als Betriebsarzt tätig bin, arbeiten gerade mit Hochdruck daran, Pandemiepläne zu erstellen oder umzusetzen. Wichtig ist es vor allem, jetzt zu planen, was passiert, wenn die Mitarbeiter/-innen wieder an ihren Arbeitsplatz zurück können. Eine Empfehlung, die ich gebe, sind Schnelltests, die wir von MEDISinn jetzt aktuell für Betriebe anbieten und vor Ort durchführen. Sie schaffen rasch Klarheit: Mitarbeiter/-innen erfahren innerhalb von 20 Minuten nach dem Test, ob sie mit dem Coronavirus infiziert sind oder waren.“
Was sind die wichtigsten Schritte für kleinere Betriebe und Mittelständler im Hinblick auf den Pandemieplan?
„Das wichtigste bei einem Pandemieplan ist natürlich, vorbereitet zu sein. Vor allen Dingen müssen Betriebe Zuständigkeiten und Ansprechpartner/-innen festlegen. Das heißt, wer ist für was zuständig und wer entscheidet was? Für jede zentrale Funktion wie etwa den CFO braucht man außerdem mindestens eine Vertretung. Dann ist es wichtig, die Mitarbeiter/-innen laufend zum Stand der Corona-Maßnahmen zu informieren. Unternehmen sollten sich von Betriebsärzten und -ärztinnen und Fachkräften für Arbeitssicherheit beraten lassen. Die Mitarbeiter/-innen sollten über das hygienische Verhalten am Arbeitsplatz informiert werden. Da sind die üblichen Maßnahmen, die wir aus der Presse kennen, aber es gibt natürlich auch arbeitsplatzspezifische Verhaltensmaßnahmen, die kommuniziert werden müssen. Zum Beispiel: Wo dürfen die Mitarbeiter/-innen essen, wenn die Kantine schließt? Hier müssen Firmen Alternativlösungen finden und organisieren. Auch Schutzmaßnahmen wie das Social Distancing müssen eingehalten werden. Betriebe müssen die dafür nötigen Rahmenbedingungen schaffen. Wo möglich, sollten Mitarbeiter/-innen im Homeoffice arbeiten. Das wird natürlich in produzierenden Betrieben schwierig, denn diese können ihre Fließbänder ja nicht zu den Arbeitnehmern/-innen vor die Couch bringen. Hier bietet es sich zum Beispiel an, in den Schichtbetrieb überzugehen, so dass die Mitarbeiter/-innen besser die notwendigen Abstände einhalten können. Pandemiepläne müssen auch regelmäßig aktualisiert werden.”
Was ist zu beachten, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin am Arbeitsplatz erkrankt und der Verdacht auf Corona besteht?
„Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin während der Arbeit Symptome eines Atemwegsinfekts bekommt und sich krank fühlt, schicken Sie ihn oder sie sofort nach Hause und fordern Sie ihn oder sie auf, seinen Hausarzt oder seine Hausärztin anzurufen. Sie werden dann abklären, ob der Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht und ordnen dementsprechend weitere Schritte an. Solange Corona nicht sicher ausgeschlossen ist, sollte der oder die betroffene Mitarbeiter/-in mindestens 14 Tage zu Hause bleiben. Der Arzt oder die Ärztin wird ihn oder sie entsprechend lange krankschreiben. Anders bei Kollegen/-innen, die in Kontakt zu einem oder einer Corona-Infizierten standen: Sie muss der Arbeitgeber nach Hause schicken, denn Gesunde dürfen Ärzte nicht krankschreiben. In diesem Fall bekommt der Arbeitgeber eine Kostenerstattung von den Gesundheitsbehörden gemäß dem Infektionsschutzgesetz. Beantragen Sie dafür einen Ausgleich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt.”
Nehmen wir an, es gibt im Unternehmen einen konkreten Verdachtsfall auf Corona und der oder die betroffene Mitarbeiter/-in hat noch kein Testergebnis. Welche Kollegen/-innen sollten ebenfalls nach Hause geschickt werden?
„Das würde ich von Fall zu Fall individuell entscheiden, je nach Infektionswahrscheinlichkeit. Arbeiten etwa beide Ehepartner im selben Unternehmen, ist die Infektionsgefahr natürlich viel höher, als wenn ein Infizierter oder eine Infizierte letzte Woche seinen Nachbarn beim Bäcker getroffen hat und befürchtet, ihn mit Corona angesteckt zu haben. Als Faustregel gilt: Je mehr und länger es zwischen Kollegen/-innen körperlichen Kontakt und räumliche Nähe gab, desto wichtiger ist es, die Kollegen/-innen aus dem näheren Umfeld eines Verdachtsfalls ebenfalls für 14 Tage nach Hause zu schicken und testen zu lassen. Der Betrieb sollte den/die Mitarbeiter/-innen auf jeden Fall bitten, ihm das Testergebnis mitzuteilen. Alle Kollegen/-innen im Umkreis sollten über den Verdacht, die Bestätigung oder die Entwarnung laufend informiert werden.”
Was empfehlen Sie, wenn es einen bestätigten Corona-Fall im Unternehmen gibt?
„Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin sich derzeit krankmeldet, sollte man ihn oder sie immer bitten, mitzuteilen, ob ein Verdacht auf Corona besteht und der/die Hausarzt/-ärztin weitere Schritte eingeleitet hat, etwa einen PCR-Test. Bestätigt sich ein Verdacht auf COVID-19, sollten unbedingt alle, die mit dem oder der Erkrankten in einem Raum arbeiten, auch für 14 Tage nach Hause geschickt werden und sich ebenfalls testen lassen. Die Arbeitsumgebung sollte umgehend gründlich desinfiziert und gelüftet werden. Bieten Sie betroffenen Kollegen/-innen auf jeden Fall auch an, das Thema mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin zu besprechen, damit diese ihnen falsche Ängste nehmen können. Kleine Unternehmen, die keinen Betriebsarzt haben, sollten andere kompetente Hilfe anbieten, etwa über eine/-n niedergelassenen Ärztin/Arzt und eine externe psychologische Beratung.”
Bei wem liegt die Meldepflicht an das zuständige Gesundheitsamt?
„Unternehmen haben für Corona keine Meldepflicht an das jeweilige Gesundheitsamt, denn diese liegt beim zuständigen Arzt oder der Ärztin und dem entsprechenden Labor. In der Regel wird dann das Gesundheitsamt das Unternehmen über erkrankte Mitarbeiter/-innen informieren. Die Gesundheitsbehörden sind jedoch so überlastet, dass sich Arbeitnehmer/-innen und -geber und am besten direkt austauschen sollen.”
Wie vermeiden Betriebe Panik bei ihren Arbeitnehmern/-innen?
„Das Unternehmen sollte seinen Mitarbeitern/-innen ein regelmäßiges Update zum derzeitigen Zustand geben. Die goldene Regel: Kommunizieren Sie offen und ehrlich mit Ihren Mitarbeitern/-innen! Der Arbeitgeber sollte außerdem seiner Fürsorgepflicht entsprechend kommunizieren. Weisen Sie beruhigend darauf hin, was das Unternehmen zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen vor Corona tut und was die Mitarbeiter/-innen selbst noch tun können. Mitarbeiter/-innen sollten wissen, dass sie im Verdachtsfall mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin sprechen können und bei Sorgen und Ängsten etwa mit einem Psychologen oder einer Psychologin.”
Was empfehlen Sie in der derzeitigen Lage für Einschränkungen in Betrieben?
„Bieten Sie Homeoffice an, wann immer möglich! Je weniger Menschen sich treffen, umso schneller werden wir diese Krise überwinden. Dort, wo kein Arbeiten von zu Hause aus möglich ist, müssen entsprechende Abstände eingehalten werden. Weisen Sie außerdem regelmäßig aufs Händewaschen hin. Das ist noch wichtiger als Desinfizieren, da Seife die Proteinhülle des SARS-CoV-2-Virus inaktiviert. Händewaschen reicht also völlig aus. Aber man muss es tun.”
Gibt es aus Ihrer derzeitigen Erfahrung Best Practices für Unternehmen?
„Wenn Industrieanlagen am Laufen gehalten werden müssen oder sich zentrale Meetings nicht aufschieben lassen, haben wir gute Erfahrungen mit Schnelltests für alle Beteiligten gesammelt. Unternehmen können sich selbst darum kümmern, haben dann schnell Sicherheit und entlasten ihren Betrieb wirtschaftlich und ihre Mitarbeiter/-innen gesundheitlich.”